Die Transportentschädigungen für die Kampagne 2025 werden im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt angepasst:
Das Berechnungsmodell der Transportentschädigung bleibt mehrheitlich unverändert zu den Vorjahren:
Als Basis wird der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) vom
Vorjahr (bislang 2021) definiert.
Für die Kampagne 2025 berechnet sich der Zuschlag aus der Differenz von 2024 zu 2023, was 1.1% entspricht.
Beispiel Berechnung (exkl. MWST):
Transportkosten CHF 50'000.00
Teuerung 2025 CHF 550.00 (= 50'000 x 1.1%)
Dieselzuschlag auf Transportkosten CHF xxx.xx (= 50'000 x% Astag-Durchschnitt Monate September bis Dezember 2025)
Sie finden die Liste der Transportpreise auch im Pflanzerportal der Schweizer Zucker AG unter "Informationen/Rüben".
Die Transporte werden bis zum gesetzlichen Gesamtgewicht von brutto 40'000 kg bezahlt. Überladungen werden maximal im Umfang der Toleranz von 3% entschädigt.
Die gültige Transporttarife 2025 können Sie hier herunterladen: